Der Bundesrat hat Ende August 2011 in seinem Massnahmenpaket gegen den
Starken Franken eine Sonderf�rderung durch die KTI beschlossen. Sie bringt der Exportwirtschaft zus�tzlich zu den ab Juli 2011 geltenden, vom Bundesrat beschlossenen Flexibilisierungen kurz- und mittelfristige Unterst�tzung. Innovationsvorhaben der Unternehmen k�nnen trotz Wechselkurs bedingtem Margendruck durchgef�hrt werden.
Die flankierenden Massnahmen der KTI treten am 13. Oktober 2011 in Kraft, sofern der Bundesrat die durch das Parlament in seiner Herbstsession 2011 genehmigten Geldmittel mittels Beschluss best�tigt und die angepassten rechtlichen Rahmenbedingungen g�ltig werden.
Gesuche zur Sonderf�rderung k�nnen bis am
15. Dezember 2011 eingereicht werden, wobei die Reihenfolge des Gesuchseingangs �ber die Zuteiliung des limitierten Sonderbudgets an bewilligte Projektvorhaben entscheidet. �ber den Aussch�pfungsgrad der Finanzierungszusagen wird auf der Website der KTI regelm�ssig informiert.
Abschliessende Rechnungen f�r bewilligte F�rdermassnahmen m�ssen sp�testens am 31.12.2011 bei der KTI eingetroffen sein.
Weitere Details lassen bei der
KTI nachlesen.
CTI compensatory measures to counter the effects of the strong Swiss franc in innovation promotion activities
Information in english.
Mesures d�accompagnement de la Promotion de l�innovation CTI contre le franc fort
Information en fran�ais
Misure d�accompagnamento adottate dall�Agenzia per la promozione dell�innovazione CTI contro il franco forte
Informationi in italiano
Die Massnahmen im Einzelnen:
- Infrastruktur schaffen
- Expressverfahren
- Markteinf�hrung beschleunigen
- Einbinden von zus�tzlichen F&E-Kompetenzen
- Risikoreiche Innovationsvorhaben
- Eigenleistung der Unternehmen reduzieren
- Innovationsmentoren der KTI
- Patentrecherchen durch das IGE
- Vollkosten f�r Forschungspartner
Die genauen Bedingungen f�r die einzelnen F�rdermassnahmen, Merkbl�tter und Formulare finden sich im
Men� der flankierenden Massnahmen.